« Top 10 List - Die besten PC Spiele im Gebrauch | Start | Die lieben Benzinpreise »

18 Mai 2008

Post vom Amtsgericht: Das W-LAN vom Nachbarn genutzt

Bereits im letzten Jahr urteilte das Amtsgericht Wuppertal, dass es strafbar ist, sich in ein ungesichertes Netzwerk einzuklinken. In einem Fall nutzte ein Nachbar das WLAN-Netz des Nachbarn, um so die monatlichen Kosten zu sparen.

Da er dies mit seinem Laptop vom Bürgersteig aus tat, wurde er vom WLAN-Besitzer entdeckt, welcher ihn bei der Polizei anzeigte. Dem Richter nach, hat der Eindringling gegen Abhörverbot nach §89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen, da er "Nachrichten" abgehört habe.

Als "Nachricht" bezeichnete der Richter die Zuweisung der IP-Adresse des Nachbarn durch dessen Router. Außerdem habe der Beschuldigte in Kauf genommen, dass bei möglicher Zeit- oder Volumenabrechnung Kosten entstünden. Da die Rechtslage noch immer unklar ist, sprach man nur eine Verwarnung aus.

Quelle

Posted by Jochen at 7:27
Kategorien: Computer, Interessantes, News & Nachrichten